«Wenn Liebe zur Bedrohung wird»
Stalking, ein Luxusproblemchen im Leben der Stars und Sternchen? Sicher nicht! Denn Stalking ist einiges mehr als nur ein «Problemchen» und betrifft weit öfter uns «Normalsterbliche» als Prominente.
Als Stalking bezeichnet man immer wiederkehrende, übermässige Belästigungen, die das Leben der Betroffenen sehr stark beeinflussen und belasteten. Selten sind die Stalker/innen dem Opfer unbekannt. Es handelt sich überwiegend um Ex-Partner/innen, aber auch Arbeitskolleginnen oder -kollegen. Flüchtige Bekannte stalken nur in seltenen Fällen.
Stalker/innen bedienen sich unterschiedlicher Vorgehensweisen, doch in zahlreichen Fällen handelt es sich um den Versuch, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen oder den Kontakt beizubehalten. Auch Rache ist für manche/n Stalker/in ein erstrebenswertes Ergebnis. Um diese Ziele zu erreichen, verfolgen, beobachten und/oder belästigen sie die Opfer wiederholt und auf unzumutbare Weise über Monate oder auch Jahre. Ständige Telefonanrufe, häufiges Hinterlassen von Nachrichten, bis das Limit des Anrufbeantworters erreicht ist, massenhaftes Zusenden von Briefen, E-Mails oder SMS, Zusenden von unerwünschten Geschenken, Ausspionieren des Tagesablaufes der Betroffenen, Auflauern sowie Sachbeschädigungen und, in seltenen Fällen, sogar Körperverletzungen bis hin zu Tötungen, können den Betroffenen das Leben schwer machen.
Obwohl es in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage gibt, die Stalking verbietet, kann das Opfer von zahlreichen anderen Gesetzesartikeln, wie etwa Nötigung, Drohung oder Hausfriedensbruch, Gebrauch machen. Es ist wichtig die Polizei frühzeitig einzuschalten. Ausserdem wird den Opfern Folgendes empfohlen:
- Machen Sie dem Stalker bzw. der Stalkerin einmalig und unmissverständlich klar, dass kein Kontakt erwünscht ist.
- Suchen Sie eine Opferhilfestelle auf.
- Vertrauen Sie sich Ihren Freunden und Ihrer Familie an, Sie können vielleicht ihren Schutz benötigen.
- Heben Sie alle Beweise auf und notieren Sie in einem Stalkingtagebuch jeglichen Kontakt (Ort, Datum, Uhrzeit, Aktion,…) mit dem Stalker/der Stalkerin.
- Sprechen Sie mit der Polizei, vielleicht kann gegen den Stalker/die Stalkerin auch eine Anzeige er-stattet werden.
- Wechseln Sie, wenn nötig, die Telefonnummer und E-Mailadresse (idealerweise die alte in Betrieb halten, sodass der Täter im Glauben ist, dass sein Terror weiter ankommt).
- Rufen Sie bei Gefahr oder konkreter Bedrohung sofort die Polizei! Tel. 117!
Zahlreiche ergänzende Informationen finden Sie im Informationsdokument in Pdf-Format «Stalking: – Ohne Gewalt leben – Sie haben ein Recht darauf » der Stadtpolizei Zürich.
Gemäss aktuellen Zeitungsberichten meldet die Kinderschutzgruppe des Kinderspitals Zürich eine beunruhigende Zunahme Jugendlicher, die Gleichaltrige oder Jüngere sexuell missbrauchen. Auch internationale Studien zeigen eine Zunahme dieses Phänomens.
Gewalt an Frauen ist kommt unter verschiedensten Formen vor und ist weiterhin stark verbreitet. Täglich sind Frauen auf der ganzen Welt – auch in der Schweiz – Opfer davon. An diese Tatsache erinnert der heutige internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.